
29. April 2021
Novelle der Approbationsordnung
Droht ein Scheitern auf den letzten Metern?
Bund und Länder beschlossen 2017 den Masterplan Medizinstudium 2020 und seit November 2020 liegt der Referentenentwurf einer neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vor. Alle Wissenschafts- und Gesundheitsminister aus Bund und Ländern hatten sich auf den Masterplan verständigt. 2025 soll die Reform eigentlich in Kraft treten und die Allgemeinmedizin zum obligatorischen Prüfungsfach im Staatsexamen erheben. Nun droht die Jahrhundertreform auf den letzten Metern zu scheitern, weil Finanzierung und inhaltlich-didaktische Umsetzung plötzlich in Zweifel gezogen werden. Für „Der Allgemeinarzt“ hat Franz-Günter Runkel nachgefragt und Wortmeldungen einiger der wichtigsten berufspolitischen Proponenten dazu eingefangen.
Das Kernelement der ÄApprO-Reform ist die Intensivierung der Ausbildung im ambulanten Bereich, vor allem in der Allgemeinmedizin. Weitere Ziele sind mehr Wissenschaftlichkeit, bessere Prüfungen, mehr Digitalisierung und der Ausbau der öffentlichen Gesundheitsdienste. Im Interview mit der Ärztezeitung1 hob Prof. Ferdinand Gerlach, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DESAM), hervor, dass die Allgemeinmedizin schon deshalb gestärkt werden müsse, weil sie in der Vergangenheit eklatant vernachlässigt worden sei. „Die Innere Medizin kann sich wirklich nicht beklagen, denn sie ist im Curriculum und in der Approbationsordnung extrem stark vertreten. Wir müssen von der Fokussierung auf den stationären Sektor und die Subspezialisierung wegkommen.“
Politik und MFT befürchten Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe
Vor allem die Kultus- und Wissenschaftsminister der Länder sowie der Medizinische Fakultätentag (MFT) befürchten auf der Zielgeraden zur neuen Approbationsordnung explodierende Mehrkosten für die Länderhaushalte in dreistelliger Millionenhöhe. Unter dem Strich der MFT-Rechnung stehen 400 bis 500 Mio. € Kosten zusätzlich pro Jahr. „Wir schätzen, dass aus dem Masterplan und dem aktuellen Entwurf der Approbationsordnung zusätzliche Kosten pro Studienplatz von 32.000 bis 40.000€ hinzukommen“, rechnet der Fakultätentag.2 Die Ursachen zusätzlicher Kosten seien bessere Betreuungsverhältnisse, intensivere Lehre im ambulanten Bereich und aufwendigere Prüfungsformate. „Dazu kommen Transformationskosten von geschätzt 175 Mio. Euro.“
Prof. Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), weist diese Rechnungen zurück: „Das wirkt wie ein interessengeleitetes Teuerrechnen.“ Die DEGAM-Kostenkalkulation errechnete bedeutend sparsamere Finanzdimensionen der Reform. „Wenn man die Aufwendungen an einer Fakultät betrachtet, belaufen sich die Mehrkosten pro Studienplatz für die Aufwandsentschädigung der Lehrpraxen auf 900€ pro Jahr für die Blockpraktika bzw. 1.440€ für das Praktische Jahr. Das bedeutet für sechs Jahre 5.940€ je Student. Die vom Medizinischen Fakultätentag genannten Zahlen sind … für uns nicht nachvollziehbar.“ DESAM-Vorsitzender Gerlach ärgert sich über den Versuch, die Reform zu kippen, aber auch über die taktischen Spielchen zur Heranziehung weiterer Kassen für die Finanzierung der Reform. Beides sei politisch-manipulativ und in jedem Fall unredlich.

DEGAM weist fadenscheinige Argumente gegen die Reform zurück
Politische Kabale vermutet auch die DEGAM hinter der Torschlusspanik vor Verabschiedung der Reform. „Auf den letzten Metern versuchen Interessengruppen, das mit teils fadenscheinigen Argumenten und Berechnungen aufzuhalten … Es gibt einen breiten politischen Konsens. Die DEGAM fordert nachdrücklich die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.“
Einzelne Maßnahmen sollen die Ausbildung der Studierenden in Bezug auf diese wichtige ambulante Versorgungsebene verbessern. Bereits jetzt gibt es umfangreiche Erfahrungen mit der longitudinalen Verankerung der Allgemeinmedizin in verschiedenen Modellstudiengängen. Dies soll nun intensiviert werden. Jeder Studierende soll sechs Wochen seminarbegleitende Blockpraktika in Hausarztpraxen absolvieren und auf diese Weise das gesamte Spektrum der ambulanten Primärversorgung kennenlernen. Für die DEGAM ist das übrigens nichts Neues: „Die Durchführung der aktuell bereits stattfindenden, zweiwöchigen Blockpraktika in der Allgemeinmedizin gelingt seit zwölf Jahren ohne Probleme.“3
DHÄV kritisiert Querschüsse auf Reform
Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) macht sich gleichfalls für die Novelle der Approbationsordnung stark und attackiert in einer Aussendung die Querschüsse gegen die geplante Reform: „Wer jetzt meint, auf der Zielgeraden an dieser so unverzichtbaren Reform rütteln zu müssen (und dann auch noch den organisatorischen Aufwand als Begründung vorschiebt), der denkt nicht im Sinne der Gesamtgesellschaft und riskiert damit die Basis unserer Gesundheitsversorgung!“4
Mittlerweile zieht die Diskussion um die Reform auch weitere Kreise. In einem Brief an den ehemaligen Bundesgesundheitsminister und Bundestagsabgeordneten Hermann Gröhe, der der Redaktion vorliegt, warnt Johannes Spanke, Facharzt für Allgemeinmedizin und Gynäkologie sowie Lehrbeauftragter für das Fach Allgemeinmedizin an der Universität Greifswald, vor der „drohenden Aufweichung des Referentenentwurfs“.
Greifswalder Lehrbeauftragter warnt Ex-Minister und MdB Gröhe vor Scheitern
Für eine „langfristige, wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bevölkerung inklusive des Impfens“ sei die Stärkung des Fachs Allgemeinmedizin im Rahmen der Reform des Medizinstudiums unausweichlich. Noch in dieser Legislaturperiode solle die Novellierung der ÄApprO im Bundesrat ratifiziert werden. „Ich hatte Gelegenheit, mich mit oben genanntem Referentenentwurf zu befassen, der eine deutliche Verankerung der Allgemeinmedizin im Curriculum und Prüfungen während des Medizinstudiums vorsieht, mit gleichzeitiger Ausweitung der strukturierten Prüfungen praktischer Fertigkeiten; vorgesehen ist dann auch, den dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – früher Staatsexamen – im Setting einer Allgemeinarztpraxis zu absolvieren“, erläutert Spanke. Dieser Meilenstein der Wissenschafts- und Hochschulpolitik dürfe nicht in Gefahr gebracht werden.
GHA vermutet Feldzug gegen die Höherbewertung der Allgemeinmedizin
Eine zusätzliche Streitebene der Reform hat sich zwischen der Gesellschaft der Hochschullehrer für Allgemeinmedizin (GHA) und der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) entwickelt. Die GHA-Vorsitzende Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Abteilung für Allgemeinmedizin der Ruhr-Universität Bochum, schrieb einen Brandbrief an die Kollegen. „Es geht scheinbar darum, der Allgemeinmedizin keinen höheren Stellenwert im Curriculum des Medizinstudiums zuzuweisen und das longitudinal geplante Blockpraktikum sowie die mündlich-praktische Prüfung im Fach Allgemeinmedizin im letzten Moment zu kippen.“
GMA fürchtet Rekrutierungsprobleme und warnt vor „besonderen Anforderungen“
Mit fast schon „vergiftetem“ Verständnis hatte die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) vor einer wissenschaftlich-didaktischen Überforderung der Lehrpraxen gewarnt.5 Der GMA-Vorstandsvorsitzende Prof. Thorsten Schäfer hatte die angeblich notwendige Klärung der „Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Rekrutierung außeruniversitärer Einrichtungen und Personen“ angemahnt. „Besondere Anforderungen“ würden an die Praxisinhaber gestellt, obwohl die DEGAM diese Anforderungen seit Jahren erfüllt. „Eine ausreichende Sicherstellung der Rekrutierung qualifizierter Lehrpraxen kann von den Fakultäten unter den genannten Rahmenbedingungen nicht gewährleistet werden“, teilt Schäfer überraschend mit. Die GMA empfiehlt dringend, auf die engen Vorgaben für die hausärztlichen Praxen zu verzichten. „Was geschieht, wenn es der Fakultät nicht gelingt, unter diesen Bedingungen eine ausreichende Anzahl qualifizierter Lehrpraxen rekrutieren zu können?“, fragt Schäfer.
Droht Spaltung der GMA?
Die Sprengkraft des Konflikts droht zudem auch die GMA selbst zu zerlegen, denn der Ausschuss Primärversorgung der GMA versteht die Verbandswelt nicht mehr. Die GHA beschreibt die Situation eindringlich:6 „Am 15.01.2021 hat der Vorstand der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) abgegeben. In dieser Stellungnahme zieht der Vorstand der GMA in Zweifel, dass den betreffenden Fachrichtungen – und das sind in erster Linie wir – die Sicherstellung der Lehre in außeruniversitären Einrichtungen zu den in der Approbationsordnung vorgegebenen Konditionen gelingt“, so die GHA.
Diese Bewertung sei umso irritierender, da der Ausschuss Primärversorgung der GMA diese Konditionen in seiner internen Stellungnahme unter dem Aspekt einer qualitativ hochwertigen Ausbildung in der primärversorgenden Medizin ausdrücklich begrüßt hatte. „Der Ausschuss Primärversorgung hat trotz sofortiger Intervention und der Bitte um Richtigstellung keine Korrektur der aus unserer Sicht rein politisch motivierten und jeglicher Evidenz entbehrenden Stellungnahme erwirken können. Es stellt sich damit die Frage, wie sich die allgemeinmedizinischen Mitglieder der GMA noch repräsentiert fühlen können.“ Hier könnte die Spaltung des Verbands drohen.
Konflikt mit weitreichenden politischen Implikationen
Die GHA-Vorsitzende Streitlein-Böhme notiert jedenfalls verwundert, dass die finale Stellungnahme des Vorstandes der GMA an das BMG teilweise diametral entgegengesetzte Aussagen zur Stellungnahme des GMA-Ausschusses Primärversorgung enthalte. „Trotz der Intervention durch den Ausschuss hat der Vorstand der GMA eine Revision seiner Stellungnahme abgelehnt und das, obwohl keine Evidenz für die darin enthaltenen Aussagen bezüglich der Allgemeinmedizin vorliegt.“
Wie weit der Konflikt auch in die Politik reicht, zeigen Äußerungen des niedersächsischen Wissenschaftsministers Björn Thümler, der sich zu der These versteigt, die neue Approbationsordnung gefährde die Ärzteausbildung in Deutschland. Thümler beschreibt eine überraschende Entwicklung: „Die von uns allen gewünschte Stärkung der Allgemeinmedizin ist nahezu flächendeckend bereits erfolgt – und zwar innerhalb der gültigen Approbationsordnung.“ Der niedersächsische Wissenschaftsminister ist in ernster Sorge, dass die Anforderungen an die kooperierenden Lehrpraxen durch die neue Approbationsordnung so verschärft werden, dass mit einem Austritt zahlreicher Lehrpraxen aus der Ausbildung zu rechnen ist.
Mit Blick auf reformbedingt steigende Kosten droht Thümler sogar unverhohlen mit dem Abbau von Medizinstudienplätzen als Konsequenz der Reform. Tritt die Reform in Kraft, werde dies „kaum zu vermeiden sein“. Zur Stunde gibt es keinen Termin für die Ratifizierung der Reform im Bundesrat, sodass die Zukunft der Jahrhundertreform in den Sternen steht.
Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
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