
1. Juni 2023
Da kommt (schon wieder) etwas auf uns zu!
Konnektortausch: Jetzt aktiv werden!
Seit Mitte 2022 läuft der Tausch der TI-Komponenten der Firma CompuGroup (CGM). Demnächst ist nun auch der Tausch bei den Anbietern RISE und Secunet fällig, da deren festgelegte Konnektor-Laufzeit ab Oktober bzw. ab November 2023 endet. Beim Konnektortausch ist nicht nur das Zertifikat des Gerätes betroffen, sondern auch die in den stationären Kartenterminals enthaltenen Zertifikate, der Praxisausweis (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).
Es gibt Probleme bei der TI-Finanzierung: Die Auszahlung der bisherigen Konnektortausch-Pauschale gemäß Anlage 12 der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BMV-Ä) ist nach Auskunft der KBV an die Bedingung geknüpft, dass das Sicherheitszertifikat des Konnektors innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft. Da diese Bedingung in den der KBV vorliegenden Informationsunterlagen von Anbietern zum Konnektorwechsel fehlt, empfiehlt die KBV Vertragsärztinnen und -ärzten, die in ihrer Praxis einen Konnektor nutzen, dessen Sicherheitszertifikat innerhalb der nächsten sechs Monate ausläuft, die Pauschalen möglichst vor dem 30. Juni 2023 geltend zu machen. Ein Nachweis, wann der Konnektor tatsächlich getauscht wurde, sei dabei unerheblich, da dies nicht explizit gefordert werde. Dies wäre vorteilhaft, da nach dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) der Gesetzgeber entschieden hat, dass Praxen ab Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale erhalten sollen, über deren Höhe und die genaue Ausgestaltung sowie über gegebenenfalls notwendige Übergangsregelungen sich KBV und GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 verständigen sollten. Diese Verhandlungen sind bisher aber – wie so oft – am Widerstand der Kassen gescheitert. Entsprechend den Regelungen aus dem KHPflEG kann nun das Bundesministerium für Gesundheit per Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Pauschalen festlegen, die ab Juli 2023 gezahlt werden sollen.
Wer muss jetzt aktiv werden? Vertragsärztinnen und -ärzte, die sich auf den Austausch des Konnektors vorbereiten, können auch prüfen, ob sie eine andere Anschlussvariante an die TI wählen wollen. Konkret gibt es dabei drei Optionen:
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Austausch des auslaufenden Konnektors in der Praxis durch einen neuen Konnektor, welcher erneut in der Vertragsarztpraxis aufgestellt und betrieben wird.
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Laufzeit der Konnektoren per Software-Update um maximal drei Jahre verlängern. Das ist allerdings nur bei Konnektoren möglich, welche bereits sog. ECC-Zertifikate besitzen.
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Anbindung an die TI über eine spezielle Konnektorlösung, welche in einem Rechenzentrum betrieben wird. Bei diesen Lösungen steht der Konnektor nicht mehr in der Arztpraxis, sondern in einem Rechenzentrum und wird dort durch einen Anbieter betrieben. Der Anschluss an das Rechenzentrum erfolgt über einen Dienstleister mittels eines „TI-Gateways“.
Bei letztgenannter Lösung stellt sich allerdings das Problem dar, dass zwar der Anbieter eines TI-Gateways wie auch der Rechenzentrumskonnektor durch die gematik spezifiziert und zugelassen wurde, aktuell aber weder zugelassene Rechenzentrumskonnektoren noch TI-Gateway-Anbieter existieren. Eine erste vollständige Produktkette, die von der gematik zugelassen ist, wird voraussichtlich frühestens im Herbst 2023 zur Verfügung stehen. Ersatzweise ist es jedoch weiterhin zulässig, einen Anschluss an die TI über die bisherigen TI-as-a-Service-Anbieter zu beziehen. Diese Lösungen werden von der gematik geduldet und sollen mittelfristig in eine offiziell zugelassene Zugangsmöglichkeit zur TI überführt werden. Eine Verpflichtung seitens der gematik hierzu besteht allerdings nicht.
Autor
Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hofheim am Taunus
Bisher erschienen
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Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
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