
1. Februar 2023
Eckpunktepapier des DHÄV
Praxistaugliche ePA gefragt
Die Arbeitsgruppe Digitalisierung im Deutschen Hausärzteverband (DHÄV) hat ein „Eckpunktepapier zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im hausärztlichen Versorgungsalltag“ vorgelegt. In dem Papier werden Vorschläge für eine praktikable Umsetzung der ePA, unter besonderer Berücksichtigung des Versorgungsalltags in den Hausarztpraxen, gemacht.
Neben einer pragmatischen Vergabe von Zugriffsrechten fordert der Deutsche Hausärzteverband, den Fokus auf die Verfügbarkeit von Daten zu legen, die im medizinischen Versorgungsalltag relevant sind. „Es steht außer Frage, dass eine gut umgesetzte elektronische Patientenakte (ePA) die Versorgung nachhaltig vereinfachen und verbessern kann sowie die Schlüsselposition, die die Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Gesundheitssystem innehaben, stärkt. Bisher ist die ePA jedoch nicht im Versorgungsalltag angekommen. Das ist kein Wunder, denn in ihrer jetzigen Form ist sie schlichtweg nicht praxistauglich“, so Prof. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des DHÄV. Die angedachte Einführung einer Opt-out-Lösung könne für einen Schub sorgen, verpflichte aber auch zu einer praxistauglicheren ePA.
Halbfertige Lösungen haben das Vertrauen beschädigt
Die Sprecherin der DHÄV-Arbeitsgruppe Digitalisierung, Dr. Kristina Spöhrer, ergänzt: „Der Blick aus dem Versorgungsalltag heraus hat beim bisherigen Umsetzungsprozess der ePA so gut wie keine Rolle gespielt. Die Folge ist, dass halbfertige Lösungen auf die Patientinnen und Patienten und die Praxen losgelassen werden, die das Vertrauen in digitale Innovationen nachhaltig beschädigt haben.“ Der Deutsche Hausärzteverband schlägt in dem Papier vor, dass zunächst der Fokus auf der Verfügbarkeit von Daten liegen sollte, die im medizinischen Versorgungsalltag besonders relevant sind. Hierzu gehören zum Beispiel Befunde wie Laborwerte, Diagnosen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Medikation oder auch die Impfdokumentation. Servicekomponenten wie z. B. Vorsorge- oder Impfrecall sollen erst in einem zweiten Schritt implementiert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt des Papiers liegt auf der Ausgestaltung eines praxistauglichen Zugriffskonzeptes. „Die Administration der Zugriffsrechte muss einfach und intuitiv sein und darf in den Praxen keine zusätzliche Arbeit machen“, so Dr. Spöhrer. Der Deutsche Hausärzteverband schlägt vier Stufen vor. In der Grundeinstellung (Stufe 1) ist die Freigabe der gesamten Akte für die Hausärztin oder den Hausarzt sowie für alle an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer für ein sinnvolles Zeitfenster vorgesehen. Hiervon ausgehend können die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff haben bzw. welche Dokumente und Informationsklassen (beispielsweise Informationen zu den Impfungen oder zur Medikation) zur Verfügung gestellt werden sollen. Als Basisstufe können alternativ auch lediglich die Notfalldaten für alle Leistungserbringer freigegeben werden.
Autor
Franz-Günter Runkel
Quelle:
Deutscher Hausärzteverband
Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
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