29. September 2021

COVID-19-Pandemie

Jetzt geht es mit den Drittimpfungen weiter!

Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz des Bundes vom 2.August 2021 sollen ab September 2021 Hochbetagte, Pflegebedürftige, Personen mit geschwächter Immunabwehr und auch alle Personen, die im ersten Impfdurchgang die Vektorimpfstoffe der Hersteller AstraZeneca und Johnson & Johnson erhalten haben, eine Drittimpfung bekommen.

Die Auffrischungsimpfungen sollen laut Beschluss in der Regel sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie grundsätzlich mit mRNA-Impfstoffen wie z.B. von BioNTech oder Moderna durchgeführt werden. Impfberechtigt sind die Impfzentren der Länder, niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte.

Grundlage dieses Beschlusses sind zunächst nicht näher erläuterte erste Studienergebnisse, wonach es bei bestimmten Personengruppen vermehrt zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann, wie dies insbesondere in der Gruppe der relevant immungeschwächten Patientinnen und Patienten sowie bei Höchstbetagten und Pflegebedürftigen befürchtet wird.

Vor diesem Hintergrund haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit beschlossen, dass ab September 2021 Auffrischimpfungen an folgenden Stellen angeboten werden sollen: im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie bei Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftigen und Höchstbetagten in ihrer eigenen Häuslichkeit.

„Monopol“ für BioNTech und Moderna?

Die Auffrischimpfungen sollen ausschließlich mit einem der beiden zurzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe durchgeführt werden, unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind.

WICHTIG:

Bisher offen lässt der Beschluss, wie mit Personen verfahren werden soll, die „gemischt“ geimpft wurden, wie seitens BMG und STIKO seinerzeit empfohlen zunächst mit einem o.g. Vektorimpfstoff und danach mit einem mRNA-Impfstoff. Ebenso offen ist auch, wie bei Personen, die nicht als Hochbetagte, Immungeschwächte oder Pflegepersonen eingestuft werden können, aber vollständig mit einem mRNA-Impfstoff versorgt wurden, zu verfahren ist.

Da das Thema aktuell in den Publikumsmedien breit diskutiert wird, ist mit einer erneuten erhöhten Nachfrage nach solchen Impfungen zu rechnen. Darauf sollte man rechtzeitig vorbereitet sein und das eingespielte Impfmanagement in der Praxis weiterhin pflegen.

Prüfen Sie deshalb insbesondere, welche Patienten, die Sie in Pflegeheimen oder zuhause versorgen, in das Raster für eine Auffrischung in diesem Zeitraum fallen, und impfen Sie ggf. diese Patienten erneut.

Die Abrechnungspositionen für diese Drittimpfungen bleiben gleich. Die jeweiligen Pseudoziffern erhalten lediglich das Suffix „K“ bei Impfungen im Pflegeheim, „X“ bei Impfungen aus beruflichem Anlass und „R“ bei allen anderen Personengruppen.

Autor:
Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Facharzt für Allgemeinmedizin Hofheim/Taunus


Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
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