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28. August 2022

Neue DEGAM-Leitlinie

Inhalative Arzneimittel klimabewusst verordnen

Das Gesundheitswesen ist für rund 5% der CO₂-Emissionen in Deutschland verantwortlich. In der hausärztlichen Versorgung verursachen inhalative Arzneimittel (vor allem bei Asthma bronchiale und COPD) die höchsten Emissionen. Bei diesen Medikamenten können die Wirkstoffe als Dosieraerosol oder als Pulverinhalator verordnet werden. Im Gegensatz zu den Dosieraerosolen schädigen Pulverinhalatoren das Klima deutlich weniger. Um deren Verordnung zu fördern und den CO₂-Fußabdruck im Gesundheitswesen zu reduzieren, hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) eine neue S1-Leitlinie für die ärztliche Praxis veröffentlicht. Es ist die erste Leitlinie, die explizit die Bedeutung der Verschreibung einer Medikamentengruppe für den Klimawandel thematisiert. Die DEGAM will damit den Hausärzten konkrete Hilfestellung geben, damit sie in der Praxis eine klimabewusste Entscheidung treffen können.

Die Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“ ist hier abrufbar: HIER

Quelle: Pressemitteilung DEGAM


Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
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