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24. Oktober 2022

Medikamentöse Osteoporosetherapie

Sinnvolle Therapieumstellung?

Leserfrage: Eine meiner Patientinnen (58 J.) entwickelte aufgrund familiärer Disposition mit Anfang 40 eine Osteoporose und ist seither in Therapie mit regelmäßiger Knochendichtemessung. Sie nahm acht Jahre Bisphosphonate, dann Raloxifen, jeweils plus Kalzium/Vitamin D. Die aktuelle Messung im spezialisierten Zentrum hat ergeben, dass die Knochendichte trotz guter Therapieadhärenz abgenommen hat (LWS -3,5, Oberschenkelhals -2,0, Femur ges. -2,1); der Fachkollege empfahl die Umstellung auf Denosumab. Wie kann ich die Therapieumstellung begründen, um Regressforderungen zu entgehen?

Es stellt sich die Frage, warum seinerzeit das Bisphosphonat abgesetzt wurde. War lediglich die Therapiedauer der Grund und nicht etwaige Unverträglichkeiten, kann man es wieder ansetzen. Wenn es damit allerdings gravierende Probleme gab (Dokumentation?), ist Denosumab durchaus indiziert.

Die Leitlinie besagt, dass es keine evaluierten Kriterien für ein medikamentöses Therapieversagen gibt. Ein Therapieversagen – mit der Konsequenz der Prüfung der Gründe (z.B. schlechte Adhärenz oder Resorption, Änderung der Risikokonstellation) und ggf. der Umstellung auf eine andere Medikation – ist zu erwägen, wenn es unter einer Therapie mit Bisphosphonaten, Denosumab oder Raloxifen zu einem deutlichen Abfall der Knochendichte (≥5%) kommt.

Wenn Ihre Patientin acht Jahre lang ein Bisphosphonat eingenommen hat, ohne dass es zu einer Fraktur kam, dann könnte man jetzt wieder eines einsetzen. Nur bei einer Fraktur trotz dieser Therapie würde ich auf Denosumab ausweichen, was dann auch gut begründet ist.

Wichtig ist, dass die Patientin möglichst kein Untergewicht entwickelt, nicht raucht und sich ausreichend körperlich belastet.

Unsere Expertin
Prof. Dr. med. Erika Baum
Mitglied der Leitlinienkommission der DEGAM


Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
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