© Hibrida13 iStockphoto

11. Mai 2022

STIKO-Impfempfehlungen für Flüchtlinge auch aus der Ukraine

Impfstatusunbekannt? Impfen!

Flüchtlinge, auch die aus der Ukraine, haben oft nicht alle in Deutschland empfohlenen Impfungen. Zudem fehlen häufig Dokumente über die Impfungen, die sie in der Heimat erhalten haben. Daher rät das Robert-Koch-Institut (RKI) dazu, alle dem Alter entsprechend empfohlenen Vakzinierungen nachzuholen, Riegelungsimpfungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, idealerweise als Mehrfachimpfung.

Da Geflüchtete aus der Ukraine in den Erstaufnahmeeinrichtungen teilweise auf engem Raum zusammenleben, sollten sie möglichst schnell alle empfohlenen Impfungen erhalten, so das RKI. Im günstigsten Fall liegen Dokumente über bisherige Impfungen vor, nicht nachweisbare Impfungen gelten als nicht durchgeführt und sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden. Wenn aus zeitlichen Gründen nicht alle notwendigen Impfungen zugleich möglich sind, sollen vorrangig sogenannte Riegelungsimpfungen erfolgen, um die Erregerausbreitung zu unterbrechen – eventuell kombiniert mit anderen notwendigen Impfungen. Nicht nur Flüchtlinge aus der Ukraine können vorherige Impfungen oft nicht nachweisen. In diesen Fällen sollten die Impfungen zum Schutz des Patienten nachgeholt werden, allerdings sind glaubhafte Angaben des Patienten über vorherige Impfungen zu berücksichtigen. Die Impfempfehlungen der Ukraine und anderer Länder können eingesehen werden unter: https://apps.who.int/immunization_monitoring/globalsummary/schedules

Geflüchtete haben Anspruch auf COVID-19-Tests und -Impfungen

Flüchtlinge aus der Ukraine haben Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test, allerdings ist dafür ein Ausweis nötig. Weil vor allem viele geflüchtete Kinder oft keinen Ausweis besitzen, soll laut Bundesgesundheitsministerium die Identität auf pragmatische Weise festgestellt werden. Dazu soll jedes Dokument akzeptiert werden, das die Identität bestätigen kann, zum Beispiel Dokumente auf dem Handy oder bei Erwachsenen der Führerschein.

Nach der Coronavirus-Impfverordnung haben alle Personen Anspruch auf eine Impfung, die in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich im Land aufhalten. Bei ukrainischen Flüchtlingen ist diese Bedingung erfüllt. Anerkannt und mit einem Impfzertifikat bestätigt werden bisher nur COVID-19-Impfungen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen. Wer in der Heimat einen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten hat, muss sich daher erneut impfen lassen, um als geimpft zu gelten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt dabei einen Abstand von mehr als 28 Tagen zur vorangegangenen COVID-19-Impfung. Der Impfling sollte darüber aufgeklärt werden, dass vermehrt lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Derzeit wird geprüft, ob lediglich WHO-gelistete Impfstoffe unter weiteren Voraussetzungen, etwa einer zusätzlichen Impfung mit mRNA-Impfstoff, anerkannt werden können.

Empfehlungen des RKI für Ungeimpfte und Patienten mit unklarem Impfstatus

Für dauerhaften Schutz muss der empfohlene Mindestabstand zwischen den Impfungen eingehalten werden. Nicht zuverlässig nachprüfbare Angaben von Patienten zu Vakzinierungen und Erkrankungen sollten nicht berücksichtigt werden, Ausnahme ist die Varizelleninfektion: Eine zweifelsfreie Erkrankung mit den typischen Symptomen ist aussagekräftig. Antikörperbestimmungen erlauben keine Rückschlüsse auf zelluläre Immunität und sind daher weder vor noch nach Standardimpfungen sinnvoll. Ausnahme sind immundefiziente Patienten und Patienten, die eine Impfindikation gegen Hepatitis B haben.

Die Zahl der Injektionen lässt sich durch Mehrfachimpfstoffe reduzieren, selbst wenn nicht alle Komponenten notwendig sind, da von Überimpfung in der Regel kein Risiko ausgeht. Wird ein Patient wiederholt mit Totimpfstoffen immunisiert, kann die betroffene Extremität allerdings sehr selten schmerzhaft anschwellen und sich röten (Arthus-Phänomen). Diese Reaktion ist selbstlimitierend und tritt häufig auf, wenn der Patient wegen vorangegangener Impfung mit Tetanus- oder Diphtherie-Toxoid hohe Antikörpertiter hat. Nach einem Arthus-Phänomen sollte daher vor weiteren Impfungen der Antikörpertiter bestimmt werden.

Mit Kombinationsimpfstoffen lässt sich das Impfziel schneller erreichen, daher sind sie vorzuziehen. Gegen Diphtherie im Kindesalter, Masern, Mumps, Röteln und Pertussis sind in Deutschland nur Kombinationsvakzine zugelassen. Weil sich die Impfindikationen abhängig vom Alter ändern und auch die Zulassungen abhängig vom Alter sind, ist für Nachholimpfungen in der Regel ein individueller Impfplan notwendig. Eine Übersicht finden Sie in der Tabelle.

Impfstoffe für Kinder und Jugendliche

Säuglinge und Kleinkinder können mit den Sechsfachimpfstoffen Infanrix® hexa, Hexyon® und Vaxelis® immunisiert werden, ein Höchstalter hat das PEI nicht definiert. Die Fünffachimpfstoffe Infanrix®-IPV+Hib und Pentavac® können ab einem Alter von zwei Monaten eingesetzt werden. Für die Grundimmunisierung gegen Haemophilus influenzae Typb (Hib) reicht ab einem Alter von zwölf Monaten eine Dosis aus, Folgeimpfungen gegen die anderen Erkrankungen können jedoch gefahrlos mit der Kombination durchgeführt werden. Alternativen sind der Dreifachimpfstoff Infanrix® (bis sechs Jahre) oder zeitlich versetzt monovalente Impfstoffe gegen Hepatitis B (altersabhängige Dosierung beachten) und Poliomyelitis.

Kinder ab fünf Jahren sollen mit geringerer Antigenmenge gegen Diphtherie und Pertussis geimpft werden. Für die Grundimmunisierung sind Td-Impfstoff Mérieux®, Td-pur® und IPV Mérieux® zugelassen, Kombinationsimpfstoffe mit Pertussis-Komponente sind in erster Linie für die Auffrischimpfung zugelassen. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen reicht in der Regel die geringere Impfdosis eines Kombinationsimpfstoffs mit Pertussis-Komponente (ap-Komponente) aus. Ab zwölf Jahren sind die Impfstoffe Boostrix® (Tdap), Boostrix-Polio® (Tdap-IPV), Covaxis® (Tdap) und Repevax® (Tdap-IPV) für die Erstimmunisierung zugelassen. Werden Impfstoffe außerhalb der zugelassenen Altersgrenzen eingesetzt, sollte über den Off-Label-Use aufgeklärt werden.

Quellen:
Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin, 4/2022 ;

Bericht: Roland Müller-Waldeck

Impfimmunologische Versorgung ist eine Herausforderung

Die medizinische Versorgung von Geflüchteten unterscheidet sich von der medizinischen Versorgung der Restbevölkerung erheblich: In keinem anderen Bereich der Medizin ist die tagesaktuelle Politik mehr palpabel und die Rahmenbedingungen und Tagesabläufe fluktuierender.

Die größte Herausforderung stellt regelmäßig das Impfwesen in dieser Populationsgruppe dar. Die sprachliche Barriere ist dabei nicht einmal – wie oft vermutet – die größte Beeinträchtigung in der Impfversorgung, sondern die Summe von zahlreichen anderen logistischen, kulturellen und politischen Komplexitäten.

Große Migrationswellen wie z.B. 2016/17 aus dem Kriegsgebiet in Syrien oder derzeit aus der Ukraine sorgen für Bestellverzögerungen, Lieferengpässe und bedingen oft Off-Label-Use bei Knappheit von Impfstoffen.

Soziokulturelle Unterschiede und Aufgeschlossenheit gegenüber Impfungen im Allgemeinen sind regionsspezifisch sehr unterschiedlich: Bewohner von Regionen in ehemaligen Sowjetrepubliken stehen den Standardimpfungen unserer Erfahrung nach äußerst skeptisch gegenüber mit einer Impfquote z.T. unter 25% der Bevölkerung, während Migranten aus Syrien und den meisten Regionen der Subsahara nach Aufklärung eine der heimischen Bevölkerung vergleichbare Impfquote erreichen. Männer aus allen Regionen scheinen generell eine höhere Impfskepsis im Erwachsenenalter zu haben.

Flüchtende aus der Ukraine bleiben in AnkER(Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen)-Zentren vor Weiterleitung in die umliegenden Gemeinden derzeit nur wenige Tage für den Registrierungsprozess. Diese Menschen in dieser Phase der Not impfimmunologisch zu erreichen, ist komplex und bedarf der Hilfe aller niedergelassenen Ärzte in den Gemeinden, in welchen die Menschen nach Verlassen der AnkER-Zentren in Sammel- und Privatunterkünften untergebracht werden.

Dabei sollten wegen der sprachlichen Barrieren keine Ängste entstehen, denn diese sind durch mehrsprachige Familienmitglieder, durch Online-Übersetzungstools und durch die Impfaufklärungsbögen des RKI oft leichter überwindbar als vermutet und der Nutzen für den Einzelnen und die Gesamtbevölkerung ist enorm.

Kommentar:
Dr. med. Dr. phil. Rainer Beck MD PhD.
Facharzt für Allgemeinmedizin, Regensburg


Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
Neueste Artikel
Grippeschutzimpfung

Frauen reagieren stärker

Influenza ist eine durch Impfung vermeidbare Krankheit. Dennoch gibt es nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Impfstoffsicherheit, die die Akzeptanz verringern.

Multiresistente Tuberkulose

Standardregime sind essenziell

Durch Migration, Krieg und zunehmend schlechtere Lebensbedingungen der Menschen einiger europäischer Länder steigt die Zahl der Tuberkulosefälle auch in Deutschland an. Besonders ...

Neue Wirkstoffe in der antibiotischen Therapie

Multiresistente Erreger: neue Antibiotika

Weltweit sind Bakterien, die gegen gängige Antibiotika resistent sind, auf dem Vormarsch. Nicht selten verursachen diese Erreger bei ohnehin schon schwer kranken Patienten Infektionen, ...