
13. Mai 2022
Videobehandlung
Für Physio- und Ernährungstherapie weiterhin möglich
In der Physiotherapie und Ernährungstherapie wird es weiterhin die Möglichkeit zur Videobehandlung geben. Darauf hat sich der GKV-Spitzenverband mit den jeweiligen Berufsverbänden geeinigt. Die Sonderregelungen, die die Videobehandlung in der COVID-19-Pandemie ermöglicht haben, sind zum 31.März 2022 ausgelaufen. In zwei wichtigen Bereichen der Heilmittelversorgung – Physio- und Ernährungstherapie – konnte die GKV gemeinsam mit ihren Partnern jetzt die „Corona“-Sonderregeln nahtlos in die Regelversorgung überführen. Patienten haben damit Gewissheit, dass ihre Behandlung wie gewohnt weitergehen kann – mit allen Vorteilen, die ihnen die Videotherapie bietet. Die Vereinbarungen in der Physiotherapie beziehen sich dabei auf verschiedene Krankengymnastik-Behandlungen. In der Ernährungstherapie können künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden. Vereinbart wurde aber, dass nicht mehr als 50% der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden dürfen. Für beide Heilmittelbereiche gilt, dass die Videobehandlung in den jeweiligen Praxisräumen erfolgen muss.
Quelle:
Pressemitteilung GKV-Spitzenverband
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