
14. April 2023
Was geht und was lohnt sich?
Allergologie in der hausärztlichen Praxis
Im Abschnitt IV des EBM sind eine Reihe von fachübergreifenden Leistungen definiert, die damit auch von Hausärzten erbracht und berechnet werden können. Zwei Dinge sind dabei allerdings zu beachten: In den meisten Fällen ist die Abrechnung von einem Qualifikationsnachweis abhängig, in einigen Fällen sind die Leistungen auch Bestandteil des sog. K.O.-Kataloges und führen beim Ansatz zum Verlust der hausärztlichen Grundpauschale nach der GOP 03040 EBM.
Im Abschnitt IV 30.1 sind die allergologischen Leistungen aufgelistet. Sie sind nicht Bestandteil des K.O.-Kataloges und können betriebswirtschaftlich gesehen als Zusatzhonorar betrachtet werden. Allerdings können die GOP 30133 und 30134 sowie die GOP der Abschnitte 30.1.1 und 30.1.2 nur von Hausärzten mit der Zusatzbezeichnung Allergologie berechnet werden. Ohne einen solchen Qualifikationsnachweis können Hausärzte hingegen die GOP 30130 und 30131 zum Ansatz bringen (siehe Tabelle 1).
Da bei einer Hyposensibilisierungsbehandlung allergische Reaktionen bis hin zum Kreislaufschock auftreten können, ist es wichtig, die obligate Nachbeobachtungszeit von 30 Minuten strikt einzuhalten und das notwendige Notfallset bereitzuhalten. Die GOP 30130 kann nur einmal pro Sitzung bei der Allergenapplikation berechnet werden. Sollen mehrere, z.B. nicht mischbare Allergene am gleichen Tag appliziert werden, kann die GOP 30131 bis zu viermal zusätzlich abgerechnet werden, wobei zwischen den einzelnen Injektionen jeweils die Mindestnachbeobachtungszeit von 30 Minuten einge-halten werden muss (Uhrzeitangabe).
Nicht alle Leistungen aus dem Abschnitt IV 30.1.3 (Hyposensibilisierungsbehandlung) sind allerdings ohne Qualifikationsnachweis berechnungsfähig. Ausgeschlossen sind die GOP 30133 und 30134 zum oralen Einsatz bei einer Erdnussallergie bei Kindern und Jugendlichen. Das übrige Spektrum der Leistungen, die im hausärztlichen Bereich nur mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ berechnet werden können, ist in der Tabelle 2 aufgelistet.
Die Sachkosten sind in den jeweiligen Leistungen nicht enthalten und können über die Pauschalen aus dem Abschnitt V 40.7 nach den GOP 40350 (16,14 €) und 40351 (5,50 €) geltend gemacht werden. Beachtenswert ist dabei, dass die Sachkostenpauschale nach GOP 40351 auch dann abgerechnet werden kann, wenn eine allergologische Basisdiagnostik über Pricktests erfolgt, die Bestandteil der Versichertenpauschalen nach GOP 03000 oder 04000 ist.
So geht die Abrechnung nach GOÄ
Die GOÄ sieht grundsätzlich keinen besonderen Qualifikationsnachweis als Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen vor. Einige Kostenträger verlangen mitunter aber einen solchen Nachweis. Vor Leistungserbringung sollte deshalb eine Zusage der Kasse vorliegen.
Wichtigster Unterschied zwischen den allergologischen Leistungen im EBM und in der GOÄ ist das Fehlen von Komplexen und die Einzel-abrechnung, bei der allerdings die Kosten nicht gesondert berechnet werden können. Die subkutane Hyposensibilisierung kann in der GOÄ nach Nr. 263 (90 Punkte) berechnet werden und enthält wie im EBM die 30-minütige Nachbeobachtungszeit. Die allergologischen Leistungen, die in der hausärztlichen Praxis denkbar und nach GOÄ abrechnungsfähig sind, zeigt Tabelle 3.
Autor
Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Facharzt für Allgemeinmedizin, Hofheim am Taunus
Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe
Neueste Artikel

Bei Hepatitis C ist schnelles Handeln angesagt!
Die WHO hat eine globale Strategie über einen Zeitraum von 2016 bis 2021 beschlossen, die darauf abzielen soll, bis 2030 die Virushepatitis als Problem der öffentlichen Gesundheit zu ...

Die Hepatitis-Diagnostik in der Allgemeinpraxis
Bereits im Mai 2016 hat die WHO eine globale Strategie für den Gesundheitssektor zur Virushepatitis über einen Zeitraum von 2016–2021 beschlossen, die darauf abzielen soll, bis 2030 die ...

Laborleistungen nach EBM und GOÄ
Inhaltlich unterscheiden sich Laborleistungen in den einzelnen Gebührenordnungen nur wenig. Große Unterschiede gibt es aber bei der Leistungsabrechnung, je nachdem, ob man nach EBM oder ...